Als eingetragene Mediatorin, psychosoziale Beraterin, Coach und Supervisorin sind regelmäßige Fortbildungen verpflichtender Teil der Berufsausübung. Gerne gebe ich mein Wissen an angehende Kolleginnen und Kollegen weiter:
Um in die Liste der Mediator*innen beim Bundesministerium für Justiz eingetragen zu werden, sind (unter anderem) 3 Einheiten Einzel-Supervision und Einzel-Selbsterfahrung nachzuweisen.
Als eingetragene Mediatorin und psychosoziale Beraterin (LSB) bin ich befugt, in Ausbildung befindliche Mediator*innen (i.A.u.S.) zu supervidieren und Selbsterfahrung anzubieten. Termine sind, je nach Thema und Anliegen, entweder persönlich oder via Zoom möglich. Über jede Einheit (60 oder 90 min) wird eine Bestätigung ausgestellt, die vom BMJ anerkannt wird.
Zur Erlangung des Gewerbescheins für das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung ist (unter anderem) Selbsterfahrung nachzuweisen und Supervision in Anspruch zu nehmen.
Nach Absolvierung der erforderlichen Fortbildung im Ausmaß von 100 UE und Eintragung in die Expert*innen-Liste „Supervision“ der WKO bin ich befugt, LSB in Ausbildung zu supervidieren. Die Berechtigung zur Supervision angehender Kolleginnen und Kollegen gilt auch für Ausbildungen, die der neuen Ausbildungsordnung unterliegen (§ 3 (8) Z 1 – 3 LSB-VO v. 21.03.2022). Weiters bin ich gem. § 3 (6) Z 1 – 3 der neuen Ausbildungs-Verordnung befugt, Selbsterfahrung anzubieten.
Über jede Einheit (60 oder 90 min) wird eine Bestätigung ausgestellt, die von der Gewerbebehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) anerkannt wird.